Für alle Turniere des GC Bad Rappenau gelten die „Hardcard/Platzregeln BWGV Turniere 2024“ sowie in Ergänzung folgende lokale Platzregeln:
1. Aus und Platzgrenzen (Regel 18)
Ausgrenzen sind durch weiße Pfähle und/oder durch den Wildschweinzaun gekennzeichnet. Am Loch 9 ist die Ausgrenze durch die platzseitige Kante des Weges/der Straße definiert.
Verfahren für die Spielfortsetzung, wenn der Ball eines Spielers auf dem Platz und innerhalb von zwei Schlägerlängen zum Wildschweinzaun liegt: Spieler/innen dürfen zu ihrer Sicherheit straflose Erleichterung in Anspruch nehmen. Bezugspunkt für die Erleichterung ist zunächst der Punkt, der zwei Schlägerlängen vom Zaun entfernt liegt und gleichweit vom Loch entfernt ist wie die Stelle, an der der Ball ursprünglich lag. Von diesem Punkt aus darf innerhalb einer weiteren Schlägerlänge Erleichterung gemäß Regel 16.1b genommen werden.
2. Penalty Areas (P.A.s, Regel 17) und Spielverbotszonen (Regel 2.4 sowie 17.1e)
a) Die durch rote Pfähle mit grüner Kappe gekennzeichnete Penalty Area hinter dem Grün 5 einschließlich des darin liegenden Wildschweinzauns ist zugleich eine Spielverbotszone. Diese Zone erstreckt sich über den Wildschweinzaun hinaus bis zur mit weißen Pfählen markierten Ausgrenze und fällt mit dieser zusammen.
Verfahren für die Spielfortsetzung, wenn der Ball eines Spielers in der Spielverbotszone unterhalb vom Grün 5 verloren ist: Das Spiel muss mit einem Strafschlag in der Drop-Zone rechts hinter dem Grün 5 fort-gesetzt werden. Der Ball muss innerhalb der Drop-Zone regelkonform aus Kniehöhe gedropt werden und innerhalb der Zone zur Ruhe kommen.
Verfahren für die Spielfortsetzung, wenn sich der Ball eines Spielers auf dem Platz und innerhalb von zwei Schlägerlängen zum innerhalb der Spielverbotszone liegenden Wildschweinzaun hinter dem Grün 5 befindet: Spieler/innen dürfen zu ihrer Sicherheit straflose Erleichterung in Anspruch nehmen. Sie dürfen das Spiel in diesem Fall in der Drop-Zone rechts hinter dem Grün 5 fortsetzen. Der Ball muss innerhalb der Drop-Zone regelkonform aus Kniehöhe gedropt werden und innerhalb der Zone zur Ruhe kommen.
b) Der Bereich rechts der Spielbahn 9 gilt als Spielverbotszone – gekennzeichnet durch rote Pfähle mit Grüner Kappe. Liegt ein Ball in diesem Bereich, muss Erleichterung nach Regel 17.1 in Anspruch genommen werden.
c) Die Brücken an den Spielbahnen 11, 12 und 13 befinden sich innerhalb der Penalty Area.
3. Ungewöhnliche Platzverhältnisse und Bestandteile des Platzes
1.) Wege, Steinmauern, Bänke, Abfalleimer, bepflockte Bäume, innerhalb des Platzes sind unbewegliche Hemmnisse gemäß Regel 16.1. Zusätzlich gilt: Beschädigungen des Bodens, die unmittelbar an Drainageanschlüsse bzw. Drainagerohre anschließen, sind Teil des angrenzenden Hemmnisses.
2.) Steinwälle mit Geäst an den Bahnen 8 und 16 sowie Strommasten und deren Fundamente aus Beton sind Bestandteile des Platzes.
3.) Tierkot
Nach Wahl des Spielers darf Gänsekot
a.) als loser hinderlicher Naturstoff, der nach Regel 15.1. entfernt werden darf oder
b.) als Boden in Ausbesserung behandelt werden.
5. Einschränkungen des Gebrauchs von besonderer Ausrüstung
1.) Ein Spieler darf auf dem Platz keine Schuhe mit Metallspikes tragen!
2.) Regel 4.3a(4) wird wie folgt abgeändert: Während einer Wettspielrunde darf ein Spieler keinerlei Inhalte irgendwelcher Art auf einem persönlichen Audio- oder Videogerät anhören oder ansehen!
6. Verhaltensrichtlinien (Regel 1.2.)
Folgende Handlungen sind untersagt und können im Falle eines Verstoßes durch die Spielleitung mit einer Golfstrafe belegt werden.
Als Fehlverhalten kann hierbei insbesondere angesehen werden:
- Das Betreten einer Spielverbotszone
- Mit dem Trolley zwischen Grün und daran angrenzendem Bunker hindurch zufahren bzw. über das Vorgrün zu fahren
- Einen Schläger aus Ärger in den Boden zu schlagen bzw. den Schläger oder Einrichtungen des Platzes zu beschädigen
- Einen Schläger zu werfen
- Einen anderen Spieler während des Schlags durch Unachtsamkeit abzulenken
- Pitchmarken nicht auszubessern, Bunker nicht zu harken oder Divots nicht zurückzulegen
Strafe für Verstoß:
Erster Verstoß – Ein Strafschlag
Zweiter Verstoß – Grundstrafe
Dritter Verstoß – Disqualifikation
Darüber hinaus kann als schwerwiegendes Fehlverhalten insbesondere angesehen werden:
- Absichtlich ein Grün erheblich zu beschädigen
- Abschlagmarkierungen oder Auspfähle zu versetzen
- Einen Schläger in Richtung einer anderen Person zu werfen
- Einen anderen Spieler absichtlich während seines Schlags abzulenken
- Die Verwendung vulgärer oder beleidigender Ausdrücke oder Gesten
- Andere Personen zu gefährden oder zu verletzen
Strafe für Verstoß: Disqualifikation
Die Strafe für ein schwerwiegendes Fehlverhalten wird ggf. auch nach dem Turnier von der Spielleitung verhängt.